Wie diese Statistik entsteht
Grundlage für diese Statistik sind die Presseaussendungen (PA) der Landespolizeidirektionen (Beispiel: LPD Wien). Diese werden laufend und lückenlos erfasst und in einem ersten Schritt auf das Vorliegen eines Verkehrsunfalls analysiert (Triage).
In einem zweiten Schritt werden Beteiligte nach Fahrzeug, Alter, Geschlecht und Parametern wie beispielsweise Drogenstatus oder Alkoholisierung extrahiert. Weiters wird in diesem Schritt versucht, den vermutlichen Hauptunfallverursacher (kurz VHUV) zu eruieren. Im Drilldown erscheint dieser entsprechend als „vermutl. HUV“.
Die Auswertung beantwortet die Frage »Wer gefährdet eine bestimmte Verkehrsteilnehmergruppe?« Gezählt werden die verletzten und getöteten Personen der gewählten Gruppe (z. B. Bus-Insassen) — nicht die Anzahl der Unfälle. Jede dieser Personen wird dem Fahrzeug des vermutlichen Hauptunfallverursachers (VHUV) ihres Unfalls zugeordnet; der Balken zeigt also, von welcher Fahrzeugart die Schäden ausgehen.
Über den Schweregrad lässt sich auf »verletzt/getötet (alle)«, »getötet«, »schwer verletzt/getötet«, »schwer verletzt« oder »leicht verletzt« einschränken.
Mitfahrer werden über das Fahrzeug erfasst, in dem sie saßen — ein im Bus gestürzter Fahrgast zählt also zu den Bus-Insassen. Und wenn kein Dritter beteiligt ist (Alleinunfall, Abkommen von der Fahrbahn, Fahrgast-Sturz bei einer Bremsung), zählt der Schaden zur eigenen Gruppe: Der Bus kann so als Verursacher von Schäden an Bus-Insassen erscheinen. Diese Selbstgefährdung ist bei einigen Verkehrsarten (Bus, Bahn, Motorrad) die häufigste Konstellation.
Der vermutliche Hauptunfallverursacher, kurz Verursacher oder VHUV, ist, wer die Kollision primär verursacht hat — ausdrücklich nicht automatisch das schwerere oder größere Fahrzeug. Typische Anhaltspunkte sind Vorrangverletzung, Missachten von Rotlicht, Fahren auf der falschen Straßenseite, überhöhte Geschwindigkeit oder Alkoholisierung.
Für Fußgänger gilt eine bewusst strenge, zu ihren Gunsten formulierte Regel für die Auswertung: Ein Fußgänger wird nur dann als Verursacher geführt, wenn die Presseaussendung einen konkreten Regelverstoß nennt (etwa das Überqueren bei Rotlicht). Das bloße Betreten oder Begehen der Fahrbahn ist kein Regelverstoß — Fußgänger dürfen queren, und der Fahrzeuglenker trägt die Sorgfaltspflicht. Wird kein Regelverstoß des Fußgängers genannt, ist daher der Fahrzeuglenker der VHUV.
Aus dieser Konvention kann sich eine Abweichung zur amtlichen Vollerhebung ergeben: Kommt es etwa zwischen einem Fahrzeug und einer die Fahrbahn betretenden Person zur Kollision, ohne dass ein Regelverstoß des Lenkenden berichtet wird, so führen wir den Fahrzeuglenker als VHUV. Die amtliche Statistik kennt dagegen die Kategorie »Fehlverhalten von Fußgängern« und kann dieselbe Konstellation der Fußgängerseite zurechnen. Das ist kein Fehler einer der beiden Seiten, sondern eine bewusst unterschiedliche Bewertung — hier zugunsten des schutzbedürftigeren Verkehrsteilnehmers.
Unfälle scheinen in dieser Statistik nur dann auf, wenn sie
Sinngemäß das gleiche gilt für alle weiterführenden Auswertungsschritte. Insbesondere die Verursacher-Frage ist nicht immer eindeutig zu klären und entspricht keineswegs den strengen Kriterien, die bei einem Gerichtsverfahren nötig wären — daher auch vermutlicher Hauptunfallverursacher (VHUV) und ausdrücklich nicht Schuldiger. Diese Einschränkungen ergeben sich schon daraus, dass polizeiliche Ermittlungen immer vor einem allfälligen Gerichtsverfahren stattfinden. Für statistische Auswertungen und als Basis für eine persönliche Risikobewertung eignen sich diese Auswertungen meines Erachtens dennoch und sind jedenfalls vollständiger und objektiver als die von Zeitungen und (sozialen) Medien getroffene Auswahl.
Weil Presseaussendungen eher schwere oder ungewöhnliche Unfälle aufgreifen, sind leichte Alltagsunfälle — etwa Sturzverletzungen von Fahrgästen bei Bremsmanövern — gegenüber der amtlichen Vollerhebung untererfasst. Die Rangfolge der Verursacher stimmt gut mit der Vollerhebung überein; die Absolutzahlen sind eine Presse-Stichprobe, keine Gesamterhebung.
Um Interessierten zu ermöglichen, die Zahlen nachzuprüfen, kann mittels Filtern und Drilldown bis hin zur einzelnen Presseaussendung nachvollzogen werden, wie die Auswertung zustande kam. Die Auswertungskriterien liegen ebenfalls offen. Der aktuelle Prompt für die Triage (erster Auswertungsschritt) sowie die Analyse (zweiter Auswertungsschritt) sind öffentlich zugänglich:
Prompt: Triage (Schritt 1) Prompt: Analyse (Schritt 2)
Vermutete Bewertungsfehler bitte unter Angabe der ID (z. B. ID 455554) formlos an taa@lantschner.name melden. Das Auswertungsmodell wird laufend weiterentwickelt und kann so nachgeschärft werden.
Die Presseaussendungen werden mithilfe der KI-Modelle Claude Haiku (Triage) und Claude Sonnet (Analyse) einmalig analysiert und dann über eine Datenbank visualisiert. So können Rechenaufwand, Energieverbrauch und Kosten in Grenzen gehalten werden. Zur Einordnung: Die Analyse der ersten 26.000 PA (2022–2026) kostete unter 200 €. Lokal laufende Modelle (llama) haben sich leider als nicht mächtig genug erwiesen — sie waren selbst mit der Triage überfordert.